Ab 1. Mai keine Maskenpflicht in NÖ Kliniken und Pflegezentren
21.04.2023
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21.04.2023
Mit 30. April 2023 endet nicht nur die gesetzliche Gültigkeit der COVID-Maßnahmen. Mit Ende dieses Monats werden auch alle bisherigen Regelungen in den NÖ Kliniken und Pflegezentren aufgehoben. Dies ist im aktuellen Arbeitsübereinkommen zwischen ÖVP und FPÖ vorgesehen und wird mit 30. April in Tat umgesetzt.
„Wir sehen einerseits, dass durch die Impfung und überstandenen Infektionen der Schutz in der Bevölkerung zum größten Teil gegeben ist, und auch das Infektionsgeschehen ist aufgrund der aktuellen Jahreszeit gering und rückläufig. Andererseits kommen wir auch dem Wunsch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach, die sich nach fast drei Jahren Pandemie ein Ende der Maskenpflicht herbeigesehnt haben“, so der für Kliniken zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko zum Ende der Maskenpflicht, die für Besucher, Mitarbeiter, externe Dienstleister sowie auch Bewohner in den NÖ Kliniken und Pflegezentren mit Ende des Monats gilt.
„Wir haben in den letzten Jahren der Pandemie viel gelernt und Erfahrungen gesammelt, wie wir mit der Corona-Infektion verantwortungsvoll umgehen. Unser gesamtes Personal hat dazu enorm beigetragen und in ihrer täglichen Arbeit Großartiges geleistet – genau dafür wollen wir uns ganz herzlich bedanken“, sind sich der Vorstand der NÖ LGA, Konrad Kogler und der Vorsitzende Zentralbetriebsrat Gottfried Feiertag einig.
„Gerade zu Beginn der Pandemie waren Masken Mangelware und wir waren froh und dankbar, dass wir unsere Kolleginnen und Kollegen damit ausstatten konnten. Jetzt sind wir froh, dass die neuen Virusvarianten weniger gefährlich sind und die Maskenpflicht entfallen kann. Gerade in heißen Monaten ist die Maske eine starke Belastung. Daher sind wir dankbar, dass wir jetzt ein neues Kapitel aufschlagen können“, ergänzt Vorsitzender Gottfried Feiertag.
Bisher war für Besucherinnen und Besucher in den NÖ Kliniken und Pflegezentren kein 3G-Nachweis mehr notwendig, nur das Tragen der Maske, das nun ab 1. Mai nicht mehr verpflichtend notwendig sein wird. Patientinnen und Patienten, bei denen aufgrund typischer Symptome eine SARS-CoV-2-Infektion vermutet werden kann, können auch weiterhin mittels Antigentest bzw. PCR-Test im Klinikum getestet werden.
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